Home Impressum FAQ


  • V-Leute

    Vertrauensmann

  • V-Leute, Motivation

    Basis der Zusamenarbeit mit dem Verfassungsschutz kann sein:
    -innere Überzeugung
    -finanzieller Anreiz
    -Druck und Erpressung.
    Höchste Loyalität besitzt der überzeugte V-Mann, so daß dieser vom Verfassungsschutz bevorzugt wird.

    Erfahrungen in der BRD haben gezeigt, daß es für den Verfassungsschutz wesentlich einfacher ist, V-Leute im rechtradikalen Bereich zu werben als im linksradikalen Bereich.

  • VENONA

    Codename für eine sehr erfolgreiche US-amerikanische Operation, bei der hunderte von KGB-Nachrichten entschlüsselt wurden, und so sowjetische Atomspione enttarnt werden konnten.

  • Venona, Operation

    erfolgreiche Operation der USA gegen sowjetischen verschlüsselten diplomatischen Telegrammverkehr. Der Fehler der Sowjets war es, Listen mit dem one-time pad doppelt zu verwenden. Die über 2900 entschlüsselten Telegramme betrafen die Zeit zwischen 1940 und 1948. In Folge dieser Operation konnten sowjetische Spionageringe in der USA enttarnt werden.

  • Verbindungsführer

    BND-AMT. Führer eines Agenten (d.h. einer "Verbindung")

  • Verbindungsweg

    Einrichtungen, mit denen die Verbindung zwischen Führungsstelle und dem im Operationsgebiet tätigen Agenten sichergestellt werden soll.

  • Verbindungswesen

    Gesamtheit der Mittel, Methoden und Kräfte für eine sichere Verbindung zum Agenten.

    Verbindungsarten sind
    -Treffs
    -Kuriere
    -Tote Briefkästen
    -telephonische Verbindung
    -postalische Verbindung (meist mit Deckadressen)
    -Funkverbindung (ein- oder zweiseitig)
    -Signalzeichen/Zeichenstellen

  • verbrannt

    aufgedeckt, enttarnt (-er Agent)

  • Verfassungsschutz

    Schutz der besonderen Staatsform der BRD, insbesondere vor Verfassungsstörungen.

    Verfassungsschutz kann generell unterteilt werden in:
    normierten Verfassungsschutz der nachrichtendienstlich, polizeilich, verfassungsgerichtlich oder strafrechtlich/repressiv ist, und in nicht-normiertern Verfassungsschutz, der pädagogisch/informativ ist.

    Der Verfassungsschutz befaßt sich mit Gegnern auswärtiger Belange oder der Verfassung, die einen aggressiven, aktiven und kämpferischen Einsatz zeigen.

    In der BRD ist er nachrichtendienstliche Verfassungsschutz nicht zentral, sondern föderativ aufgebaut.

    Zur inneren Verfassung des nachrichtendienstlichen Verfassungsschutzes ist zu sagen, daß in der BRD im Unterschied zu angelsächsischen Staaten die Mitgliedschaft von der intellektuellen Elite nicht hoch angesehen ist.

  • Verfassungsschutz, Arbeitsverhältnisse

    Hauptamtliche Mitarbeiter können sein:
    -Beamte
    -Angestellte
    -Arbeiter.
    Freie Mitarbeiter werden entweder im Rahmen eines Werkvertrages ( 631 ff. BGB) vergütet oder sie erhalten ein Monatsgehalt, so daß 611 ff. BGB gilt.

  • Verfassungsschutz, Austeigerprogramm

    Im Rahmen der Fahnung nach Mitgliedern der RAF und der RZ wurde den Betroffenen vom Verfassungsschutz angeboten, sich von den Gruppen zu lösen und den Kampf einzustellen. Als Gegenleistung wurde umfassender Schutz angeboten (1987). Vorraussetzung war der glaubhafte Nachweis, daß die betreffende Person den Kampf ideologisch und praktisch aufgegeben hatte. In diesem Zusammenhang gab es jedoch ein Problem für den Rechtsstaat, nämlich ob sich der Verfassungsschutz nicht etwa einer Strafvereitelung im Amt schuldig machen würde, wenn er die Aussteiger vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft schützt.

  • Verfassungsschutz, Straftatbestände

    Der Verfassungsschutz und seine Mitarbeiter kann viele Taten begehen (solange nicht die Rechte dritter unmittelbar davon betroffen sind), die für den normalen Bürger strafbewährt sind.
    Dazu gehöhren:
    Hoch- und Landesverrat
    Friedensverrat
    Wahlfälschung
    Sabotage
    Bildung bewaffneter Haufen
    Bildung krimineller Vereinigungen
    Amtsanmaßung
    Geld- und Urkundenfälschung.

    V-Leute dürfen also sonst nicht zu Straftaten angehalten werden. V-Leute, von denen bekannt wird, daß sie während ihrer Mitarbeit Straftaten begangen haben, werden gemeinhin vom Verfassungsschutz angezeigt, um die innere Integrität zu wahren.

  • Verkehrsanalyse

    Traffic analysis. Methode der Gewinnung und Analyse von Informationen aus Nachrichtensendungen, ohne Bezugnahme auf den Inhalt der Nachricht. Solche externen Indikatoren sind Datum sowie Sende- und Empfangsort.

  • Verpflichtung

    Zugesagte Bereitschaft einer Person, für einen Nachrichtendienst tätig zu werden.

  • Verpflichtungserkärung

    schriftliche Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst.

  • Verschlußsache

    Verschlußsachen sind im staatlichen Interesse geheimhaltungsbedürftige Materialien, die vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt werden müssen.

  • Verschlußsacheneinstufung

    Grundsätze

    1.) Inhalte von Verschlußsachen dürfen an Unbefugte nicht weitergegeben werden. 2.) Einerseits trägt jeder eine persönliche Verantwortung für den Schutz von Geheimsachen, andererseits muß sich jeder an die Richtlinien zur Behandlung und Aufbewahrung von Verschlußsachen richten. 3.) Besteht die Gefahr, daß Unbefugte mithören, dürfen VS-Sachen nicht besprochen werden. 4.) Ein Ausscheiden von dem Dienst entbindet nicht von der Geheimhaltungspflicht.
    In der BRD gibt es folgende Geheimhaltungsgrade: Streng Geheim Geheim Vertraulich Nur für den Dienstgebrauch
    Bei Streng Geheimen VS besteht eine Gefahr für den Bestand der BRD (oder eines Bundeslandes), wenn Unbefugte Kenntnis erlangen. Bei Geheimen VS besteht eine Gefahr für die Sicherheit der BRD (oder eines Bundeslandes), wird dem Interesse der BRD (oder eines Bundeslandes) schwerer Schaden zugefügt oder dem Ansehen der BRD (oder eines Bundeslandes) schwerer Schaden zugefügt, wenn Unbefugte Kenntnis erlangen. Bei Vertraulichen VS ist es abträglich für die Interessen der BRD (oder eines Bundeslandes), kann das Ansehen der BRD (oder eines Bundeslandes) gefährdet sein oder für einen fremden Staat ein Vorteil entstehen, wenn Unbefugte Kenntnis erlangen. VS, die weder Streng Geheim, Geheim noch Vertraulich sind, aber nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollen, werden als Nur für den Dienstgebauch eingestuft.
    Regeln für die Verschlußsacheneinstufung: 1.) Geheimeinstufungen sind nur dann vorzunehmen, wenn es unbedingt notwendig ist. Die möglichst geringste VS-Einstufung ist zu wählen. 2.) Die herausgebende Stelle bestimmt den Geheimhaltungsgrad. Wird der Geheimhaltungsgrad geändert oder aufgehoben, hat sie das den Empfängern von VS schriftlich mitzuteilen.
    Geheimhaltungsbedürftigkeit läßt sich unterteilen in: 1.) Geregelter Bereich. Hier liegt eine offizielle Verschlußsacheneinstufung vor. 2.) Ungeregelter Bereich. Es gibt offene Informationen, dann Informationen mit geringem und mittleren Schutzbedarf (möglicher Schaden ist begrenzt sowie überschaubar, Mißbrauch bedroht die gesellschaftliche Stellung oder das Ansehen einer Person nur gering, wirtschaftliche Verhältnisse erleiden nur einen geringen Schaden), sowie hoher sowie sehr hoher Schutzbedarf (möglicher Schaden kann die Existenz bedrohen oder das Ansehen beträchtlich schädigen, der gesellschaftliche und/oder wirtschaftliche Ruin kann eine Folge sein).
    Helfen Sie, daß VS sachgerecht eingestuft werden, um unnötige Sicherheitsmaßnahmen, die Kosten erzeugen, zu vermeiden.
    Bei einer VS-Einstufung muß konkret angegeben werden, welche Schäden, Nachteile oder Gefährdungen für die BRD durch die Kenntnis durch Unbefugte entstehen können.
    Eine VS-Einstufung wird nur dann vorgenommen, wenn die innere Sicherheit, die äußere Sicherheit oder auswärtige Beziehungen betroffen sind.
    Streng Geheim wird z.B. der Gesamtalarmplan der Bw oder das Gesamtinformationsaufkommen des BND eingestuft. Zusammenstellungen aus Geheimsachen mit der VS-Einstufung "Geheim" sind "Streng Geheim".
    Geheim sind z.B. Informationen zur EloKa (eletronische Kampfführung) der Bw, der Alarmplan der Bw in Teilen sowie Kryptodaten zur Verschlüsselung von VS-Vertraulichen oder VS-Geheimen Materialien. Zusammenstellungen aus Geheimsachen mit der VS-Einstufung "VS-Vertraulich" sind "Geheim".
    VS-Vertraulich sind z.B. Ermittlungsberichte zu Spionageverdachtsfällen, Erkenntnisse über extremistische und/oder terroristischer Organisationen, die durch die Kenntnis durch Unbefugte eine weitere Beobachtung erschweren, außenpolitische Verhandlungspositionen, deren Kenntnis durch Unbefugte den Interessen der BRD schaden. Zusammenstellungen aus Geheimsachen mit der VS-Einstufung "VS-Nur für den Dienstgebrauch" sind "VS-Vertraulich".
    VS-Nur für den Dienstgebruch sind z.B. Abschlußberichte von Sicherheitsüberprüfungen (von Personen), Fahndungsunterlagen im Kontext von Terrorismus und Extremismus sowie Zusammenstellungen von Geheimschutzmaßnahmen (Geheimschutzplan).
    Fernmündliche Gespäche, die VS zum Inhalt haben, sind bei der Einstufung als VS-Vertraulich nur dann erlaubt, wenn es dringend ist. Höher eingestufte Geheimsachen sollen nie über fernmündliche Gespräche weitergegeben werden. Bei Gesprächen ist Vorsicht walten zu lassen oder der Gegenstand ist zu verschlüsseln. Ist die Authenzität des Gesprächspartners unsicher, muß ein Kontrollanruf erfolgen.
    Besondere Vorsicht muß gewahrt werden bei Gesprächen über Funk und bei Auslandsgesprächen.
    Es besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber dem Geheimschutzbeauftragten, wenn der Verdacht besteht, daß ein Anbahnungsversuch durch einen fremden Nachrichtendienst erfolgte, wenn Unbefugte Kenntnis von VS erhielten oder wenn VS mit der Einstufung von VS-Vertraulich oder höher verlohren gingen. Dies gilt auch für den Verlust von sogenannten Sicherheitsschlüsseln.

  • Verschlüsselung, starke

    Verschlüsselung, die auch nicht von staatlichen Stellen gebrochen werden kann.

  • Verschlüsselungstechnik, Export durch USA

    Verschlüsselungstechnik fällt in der USA unter die Exportkontrolle für Kriegswaffen. Internationale Versionen von Verschlüsselungssoftware werden deshalb so in ihrer Wirksamkeit eingeschränkt, daß die NSA letztendlich nur noch 40 Bit des Schlüssels entschlüsseln muß, andere potentielle Angreifer aber den ganzen Schlüssel brechen müssten.

  • Verstrickung

    Anbindung eines Agenten an einen Nachrichtendienst, die vermeintlich oder tatsächlich so stark ist, daß sich der Agent nicht ohne persönliche oder berufliche Nachteile bzw. strafrechtliche Folgen aus der Verbindung lösen kann.


  • Verteilung, in der Aufklärung

    Nachdem das Aufklärungsergebnis erstellt worden ist, muss es allen interessierten und befugten Stellen übermittelt werden. Zur Verteilung gehört die geeignete Form und Ausführlichkeit des Aufklärungsergebnisses. Es muss vollständig, genau und pünktlich sein. Jeder Bericht erhält den niedrigsten Geheimhaltungsgrad, der vertretbar ist. Bedarfsträger müssen auch regelmäßig unterrichtet werden, wenn sich auf einem Gebiet keine Veränderungen einstellen. Bei der Verfassung eines Berichts auf Umfang, logische Anordnung, Klarheit, Stil und Tatsächlichkeit zu achten.

  • Vertrauensmann

    Person, die nicht hauptamtlicher Mitarbeiter eines Nachrichtendienstes ist, aber planmäßig und kontinuierlich zur verdeckten Beschaffung von Informationen eingesetzt wird. Im Unterschied zum Informanten wird sie geführt und betreut.

  • Vint Hill Farms

    Virginia. Army COMINT Einrichtung

  • Vortex Satellit

    Telekommunikationsüberwachungssatellit. Hersteller ist TRW.